OLG Celle - Urteil vom 12.04.2000
2 U 219/99
Normen:
BGB § 535 § 552 § 537 § 542 ;
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 428/97

Mangel der Mietsache - gewerbliche Nutzung - Genehmigungsfähigkeit

OLG Celle, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen 2 U 219/99

DRsp Nr. 2001/6391

Mangel der Mietsache - gewerbliche Nutzung - Genehmigungsfähigkeit

»Die Entscheidung beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob die Mietsache mangelhaft ist, wenn die vereinbarte gewerbliche Nutzung des Mietobjekts als Bürobetrieb nicht genehmigungsfähig ist.«

Normenkette:

BGB § 535 § 552 § 537 § 542 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eigentümer des streitbefangenen Mietgrundstücks #######, das sie von der #######käuflich erwarben. Die Beklagte zu 1 ist Rechtsnachfolgerin der #######Immobilien GmbH, der Beklagte zu 2 Komplementär der Beklagten zu 1.