OLG Köln - Beschluß vom 06.06.2002
16 Wx 97/02
Normen:
WEG § 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 617
OLGReport-Köln 2003, 2
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 30.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 36/02

Mehrheitsbeschluss über generelle Teilöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung

OLG Köln, Beschluß vom 06.06.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 97/02

DRsp Nr. 2002/13189

Mehrheitsbeschluss über generelle Teilöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung

Die Eigentümer können nicht mit Mehrheit für die Zukunft festlegen, dass die Eigentümerversammlungen zweier unabhängiger, vom gleichen Verwalter betreuter, eine gemeinsame Wohnsiedlung bildender Wohnungseigentümergemeinschaften generell gemeinsam stattfinden sollen.

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 1 ;

Gründe:

Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist zulässig, sie ist jedoch in der Sache nicht begründet.