Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 2) als Gesamtschuldnern auferlegt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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