OLG Köln - Beschluß vom 09.08.2000
16 Wx 67/00
Normen:
WEG §§ 21, 26 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 159
NZM 2001, 429
OLGReport-Köln 2001, 43

Miet- und Raumrecht

OLG Köln, Beschluß vom 09.08.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 67/00

DRsp Nr. 2001/637

Miet- und Raumrecht

1. Der Senat hält nach erneuter Überprüfung nicht mehr an seiner Rechtsprechung (- zuletzt Beschluß vom 3.3.1999 - 16 Wx 23/99 -) fest, daß der einzelne Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die Gemeinschaft befugt sei, Ansprüche auf Zahlung rückständigen Wohngeldes gegen einzelne andere Wohnungseigentümer geltend zu machen. 2. Daß der Verwalter seine Abberufung als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht anficht, hindert ihn nicht, die fristlose Kündigung seines Anstellungsverhältnisses mit der Behauptung anzufechten, es fehle insoweit am wichtigen Grund. Gründe, für die dem Verwalter bereits Entlastung erteilt wurde, rechtfertigen keine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages.

Normenkette:

WEG §§ 21, 26 ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Reinemund

Fundstellen
NJW-RR 2001, 159
NZM 2001, 429
OLGReport-Köln 2001, 43