I. Die Beteiligten zu 1) bis 4) bilden die aus 15 Wohnungen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft T-Straße in L-O, deren Verwalterin die Beteiligte zu 5) ist. Der Antragsgegner ist Eigentümer einer Wohnung im 2. Obergeschoss, die vermietet ist.
Die Fensteranlagen in dem 5-stöckigen Gebäude bestehen aus einem einflügeligen Schwingfenster mit Unterlicht.
Das Gebäude liegt innerhalb eines Gebietes, welches von Fluglärm besonders betroffen ist. Die Flughafen L/C GmbH bietet den betroffenen Eigentümern daher unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen, insbesondere Schallschutzfenstern, an.
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