LG Köln vom 29.01.2003
10 S 237/02
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 265

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 20 %

LG Köln, vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 10 S 237/02

DRsp Nr. 2009/7535

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 20 %

Haben die Parteien die Wohnfläche einer Wohnung im Mietvertrag mit 110 qm angegeben, so handelt es sich um die Vereinbarung einer Soll-Beschaffenheit. Beträgt die Wohnfläche tatsächlich nur 89 qm und damit 20 % weniger, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung der Miete berechtigt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 265