LG Gießen vom 08.10.2003
1 S 243/03
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2004, 89

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 19 %

LG Gießen, vom 08.10.2003 - Aktenzeichen 1 S 243/03

DRsp Nr. 2009/7547

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 19 %

Enthält der Mietvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Wohnfläche, sondern lediglich einen Quadratmeterpreis von 13,67 DM als erläuternde Angabe, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses nicht berechtigt, wenn die Division des Mietzinses durch die im Mietvertrag angegebene Quadratmetermiete eine Fläche ergibt, die um 19 % hinter der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche zurückbleibt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2004, 89