Mietminderung bei Aufstellung eines Baugerüsts vor dem Balkon der Wohnung
AG Ibbenbühren, vom 10.12.2003 - Aktenzeichen 3 C 554/03
DRsp Nr. 2009/7503
Mietminderung bei Aufstellung eines Baugerüsts vor dem Balkon der Wohnung
Wird vor dem Balkon einer Mietwohnung ein Baugerüst aufgestellt, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10-15 % berechtigt. Dies gilt bei verminderter Sonneneinstrahlung und Belästigung durch Arbeiten an und auf dem Baugerüst auch in den Wintermonaten.