Mietminderung bei Durchfeuchtung nahezu aller Räume
LG Berlin, vom 08.01.1991 - Aktenzeichen 65 S 207/89
DRsp Nr. 2009/7148
Mietminderung bei Durchfeuchtung nahezu aller Räume
Sind die Küche, das Wohn- und das Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen, so dass ein dauernder Aufenthalt nahezu unmöglich ist und ist lediglich ein kleines Zimmer der Wohnung mängelfrei, so ist eine Minderung des Mietzinses um 80 % gerechtfertigt.