AG Hamburg vom 24.08.1995
38 C 483/95
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1996, 30

Mietminderung bei Einrüstung und Verhängung des Gebäudes mit Planen zum Zwecke der Modernisierung

AG Hamburg, vom 24.08.1995 - Aktenzeichen 38 C 483/95

DRsp Nr. 2009/7292

Mietminderung bei Einrüstung und Verhängung des Gebäudes mit Planen zum Zwecke der Modernisierung

Wird das Gebäude zur Durchführung von Modernisierungsarbeiten vollständig eingerüstet und mit Planen verhangen, so ist zumindest in den Sommermonaten eine Mietminderung von 15 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1996, 30