Mietminderung bei Einrüstung und Verhängung des Gebäudes mit Planen zum Zwecke der Modernisierung
AG Hamburg, vom 24.08.1995 - Aktenzeichen 38 C 483/95
DRsp Nr. 2009/7292
Mietminderung bei Einrüstung und Verhängung des Gebäudes mit Planen zum Zwecke der Modernisierung
Wird das Gebäude zur Durchführung von Modernisierungsarbeiten vollständig eingerüstet und mit Planen verhangen, so ist zumindest in den Sommermonaten eine Mietminderung von 15 % gerechtfertigt.