Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Hämmern, Bohren und Sägen in der Nachbarwohnung
AG Hamburg, vom 03.04.1991 - Aktenzeichen 45 C 2104/90
DRsp Nr. 2009/7295
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Hämmern, Bohren und Sägen in der Nachbarwohnung
Kommt es durch Bauarbeiten in der Nachbarwohnung durch Hämmern, Bohren und Sägen zu einer solchen Lärmentwicklung, dass ein Aufenthalt in der Wohnung praktisch unmöglich ist, so ist eine Minderung des Mietzinses um 30 % gerechtfertigt.