AG Münster, vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 3 C 2122/03
DRsp Nr. 2009/7359
Mietminderung bei Madonnenstatue im Treppenhaus
Das Aufstellen einer Madonnenstatue im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin, die sich hieran stört, nicht zur Minderung des Mietzinses.