Mietminderung bei Nachtabsenkung der Warmwasserversorgung
AG Köln, vom 24.04.1995 - Aktenzeichen 206 C 251/94
DRsp Nr. 2009/7317
Mietminderung bei Nachtabsenkung der Warmwasserversorgung
1. Die Absenkung der Versorgung einer Mietwohnung mit Warmwasser zwischen 22.00 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens stellt einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Mietminderung von 7,5 % berechtigt.2. Die formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Vermieters zu der genannten Nachtabsenkung ist unwirksam.