Mietminderung bei von einem Altglascontainer ausgehenden ruhestörenden Lärm
LG Berlin, vom 17.01.1995 - Aktenzeichen 64 S 322/94
DRsp Nr. 2009/7136
Mietminderung bei von einem Altglascontainer ausgehenden ruhestörenden Lärm
Werden in einen im Hof befindlichen Altglascontainer werktags nach 22 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nach 20 Uhr Flaschen eingeworfen, so berechtigt dies zu einer Mietminderung um 10 %.