I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 45 Wohnungen bestehenden Anlage; der weitere Beteiligte ist der Verwalter. Die Antragstellerin hat das Wohnungseigentum Nr. 21 am 27.11.1996 durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben.
Die Wohnungen wurden mit Einzelöfen beheizt. In der Versammlung vom 27.5.1995 beschlossen die Wohnungseigentümer zu Tagesordnungspunkt (TOP) II 4:
Eine Gaszentralheizung wird eingebaut, mit der Maßgabe, daß die Eigentümer, die bereits eine Modernisierungsmaßnahme der Heizanlage durchgeführt haben (z.B. Nachtspeicheröfen, Etagenheizung) den finanziellen Kompromißvorschlag des Verwalterbeirats annehmen werden.
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