OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.05.2002
10 U 44/01
Normen:
BGB § 535 § 133 § 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2002, 302
ZMR 2002, 594
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 40 O 28/00

Nachträgliche Anpassung des Mietzinses bei größerer Mietfläche als angenommen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 10 U 44/01

DRsp Nr. 2005/7312

Nachträgliche Anpassung des Mietzinses bei größerer Mietfläche als angenommen

Haben die Parteien nicht ausdrücklich eine Quadratmetermiete vereinbart und ergibt sich auch nicht aus anderen Umständen, dass die tatsächliche Mietfläche für die Bemessung des Mietzinses maßgeblich sein sollte, kommt eine nachträgliche Anpassung des Mietzinses auch dann nicht in Betracht, wenn sich die vermietete Fläche als erheblich größer als angenommen herausstellt.

Normenkette:

BGB § 535 § 133 § 242 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 40 O 28/00
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2002, 302
ZMR 2002, 594