I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer größeren Wohnanlage, die seit vielen Jahren vom weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 19.4.1991 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt (TOP) 3 die Gesamt- und Einzelabrechnungen des Jahres 1990 billigten, unter TOP 4 dem Verwalter sowie unter TOP 5 dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilten, unter TOP 6 zahlreiche Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen und deren Finanzierung durch eine Sonderumlage sowie die Gewährung von Zuschüssen für die Erneuerung von Wohnungsfenstern beschlossen und unter TOP 10 die Anbringung einer Glastrennwand samt Türe vor zwei Wohnungen genehmigten.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|