Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen Gemeinschaftsordnung - Kostenverteilungsschlüssel für Gebäude und Tiefgarage - Befristung der Anschlussrechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 11.10.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 25/02
DRsp Nr. 2002/17994
Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen Gemeinschaftsordnung - Kostenverteilungsschlüssel für Gebäude und Tiefgarage - Befristung der Anschlussrechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren
»1. Sieht die Gemeinschaftsordnung für Gebäude und Tiefgarage gesonderte Kostenverteilungsschlüssel vor, ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer, nach dem künftig nur noch eine Instandhaltungsrücklage unter Anwendung des für das Gebäude geltenden Kostenverteilungsschlüssels angesammelt wird, wegen Verstoßes gegen die Gemeinschaftsordnung nichtig.2. Es bleibt offen, ob die Befristung der Anschlussrechtsbeschwerde durch die ZPO -Reform Auswirkungen auf das Wohnungseigentumsverfahren hat.«