Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
OLG Köln, Beschluß vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 211/98
DRsp Nr. 1999/3871
Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
»Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.«