I.
Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Anspruch auf Räumung eines Ladengeschäfts geltend. Mit Vertrag vom 01.06.2007 (Anlage K 1, Bd. I Bl.11 ff. d.A.) vermietete die C. Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch die Klägerin, dem Beklagten die in dem Objekt Breiter Weg 10 in Magdeburg gelegenen, als Gewerbe 0.02 bezeichneten Räume im Erdgeschoss. Die C. Immobilien GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Objekts. Sie und die Klägerin sind mit dem katholischen Bistum Magdeburg verbunden. Das Anwesen Breiter Weg 10 war von dem Künstler Friedensreich Hundertwasser entworfen worden; es ist als 'Die Grüne Zitadelle von Magdeburg' oder als 'Hundertwasser-Haus' bekannt. Das Mietverhältnis wurde gemäß § 2 des Vertrages für die Dauer von 3 Jahren, beginnend am 01.08.2007, fest abgeschlossen.
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