I.
Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft ############## in #######. Die Antragsteller bewohnen die linksseitige Wohnung im ersten Obergeschoss, der 72 Jahre alte, verwitwete Antragsgegner ############# lebt in der darüber gelegenen Wohnung im zweiten Obergeschoss. Unmittelbar an diese Wohnung grenzt eine Wohnung des Hauses ##################. In dieser lebte vormals die Mutter des Antragsgegners ###########, danach hat dessen Schwiegertochter sie bezogen.
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