OLG Celle - Beschluß vom 22.11.1992 (4 W 47/92) - DRsp Nr. 1995/1414
OLG Celle, Beschluß vom 22.11.1992 - Aktenzeichen 4 W 47/92
DRsp Nr. 1995/1414
Die Umstellung des Öl - Heizungssystems einer Wohnungseigentumsanlage auf Erdgas stellt keine über die ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgehende bauliche Veränderung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 WEG) dar, sondern eine einem Mehrheitsbeschluß zugängliche Verwaltungsmaßnahme (§ 21 Abs. 5 Nr. 2WEG), wenn ohnehin die Erneuerung der Heizungsanlage notwendig ist (modernisierende Instandsetzung/Instandhaltung).