OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.10.1997 (3 Wx 352/97) - DRsp Nr. 1999/4315
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 352/97
DRsp Nr. 1999/4315
»a.Die Umstellung einer (Öl-)Zentralheizungsanlage auf Fernwärme geht über eine »modernisierende Instandhaltung« hinaus, wenn ein alsbaldiger Ausfall der Heizungsanlage nicht wahrscheinlich und eine sofortige Erneuerung nicht erforderlich ist.«