OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.02.1997 (3 Wx 588/96) - DRsp Nr. 1998/6797
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.02.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 588/96
DRsp Nr. 1998/6797
»Eine Bestimmung der Teilungserklärung, wonach der rechtsgeschäftliche Erwerber einer Eigentumswohnung für Zahlungsrückstände des Voreigentümers haftet, gilt grundsätzlich auch für den Fall eines Ersterwerbs vom teilenden Eigentümer.«