I.
Die Beteiligte zu 1 ist Miteigentümerin der Wohnungseigentumsanlage ... in Mönchengladbach-... und Sondereigentümerin einer Wohnung und zweier Stellplätze. Die Beteiligte zu 2 ist Miteigentümerin der übrigen Wohneinheiten und Stellplätze. In der Eigentümerversammlung vom 20. November 2000 beschlossen die Wohnungseigentümer - jeweils mit den Stimmen der Beteiligten zu 2 und gegen die Stimmen der Beteiligten zu 1 unter TOP 9 den Gesamtwirtschaftsplan und für das Jahr 2000 und unter TOP 10 den Einzelwirtschaftsplan für 2001.
Die Beteiligte zu 1 hat beantragt,
die Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären.
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