OLG Düsseldorf - Beschluß vom 25.04.1997 (3 Wx 576/96) - DRsp Nr. 1998/19374
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.04.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 576/96
DRsp Nr. 1998/19374
»Es stellt ein ausschlaggebendes Indiz für die finanzielle Unzuverlässigkeit eines Erwerbers dar, wenn trotz Nutzung der gekauften Eigentumswohnung Wohngeld nicht entrichtet wird. Der Indizwirkung steht nicht entgegen, daß der bisherige Eigentümer im Außenverhältnis gegenüber den Miteigentümern noch verpflichtet ist, wenn der Erwerber nach dem Kaufvertrag das Wohngeld zahlen sollte. Die so festgestellte Unzuverlässigkeit des Erwerbers rechtfertigt die Zustimmungsverweigerung i.S. des § 12WEG.«