OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.1992 (10 U 29/92) - DRsp Nr. 1993/3911
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1992 - Aktenzeichen 10 U 29/92
DRsp Nr. 1993/3911
»Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch stehen dem Erwerber gegen den Pächter des veräußerten Grundstücks Pachtzinsansprüche nur dann zu, wenn der - veräußernde - Verpächter diese Zahlungsansprüche an den Erwerber abtritt.«