OLG Köln - Beschluß vom 23.01.1995
16 Wx 192/94
Normen:
WEG § 16, § 21 Abs. 2 ;

OLG Köln - Beschluß vom 23.01.1995 (16 Wx 192/94) - DRsp Nr. 1995/4943

OLG Köln, Beschluß vom 23.01.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 192/94

DRsp Nr. 1995/4943

»Läßt ein Wohnungseigentümer ohne zustimmenden Beschluß der übrigen Eigentümer und ohne Zustimmung des Verwalters neue Fenster in seiner Wohnung einbauen, weil sich infolge mangelnder Dichtigkeit der alten Fenster nicht die von ihm erwünschte Behaglichkeit in seiner Wohnung einstellt, kann er von der Eigentümergemeinschaft nicht nachträglichen Ersatz der Einbaukosten verlangen, wenn ein von der Eigentümergemeinschaft eingeholtes Gutachten ergibt, daß die alten Fenster mit einem neuen, preisgünstigen Farbanstrich noch 6 - 8 Jahre dem gängigen Standard an Wärmeschutz entsprochen hätten. «

Normenkette:

WEG § 16, § 21 Abs. 2 ;

Hinweise:

Eingesandt vom 16. Zivilsenat des OLG Köln.