OLG Köln - Beschluß vom 30.08.1995 (16 Wx 119/95) - DRsp Nr. 1996/11879
OLG Köln, Beschluß vom 30.08.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 119/95
DRsp Nr. 1996/11879
»Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.«