OLG Köln - Beschluß vom 30.08.1995
16 Wx 119/95
Normen:
WEG § 28 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)262c
WE 1996, 112
WuM 1995, 733

OLG Köln - Beschluß vom 30.08.1995 (16 Wx 119/95) - DRsp Nr. 1996/11879

OLG Köln, Beschluß vom 30.08.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 119/95

DRsp Nr. 1996/11879

»Soll der für ein konkretes Wirtschaftsjahr von der Eigentümergemeinschaft geschlossene Wirtschaftsplan für das kommende Jahr fortgelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, bedarf es einer entsprechenden Entschließung der Eigentümer. Sie kann auch konkludent durch mehrjährige, widerspruchslos durchgeführte Übung erfolgen.«

Normenkette:

WEG § 28 ;

Gründe: