Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat dem Oberlandesgericht durch Beschluß vom 8. 5. 1991 folgende Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1.) Kann eine ordentliche, fristgerechte Kündigung auf Zahlungsverzug bzw. ständige unpünktliche Zahlungen gestützt werden, soweit die in den §
2.) Setzt auch eine derartige ordentliche, fristgemäße Kündigung eine vorherige erfolglose Abmahnung mit Hinweis auf die bevorstehende Kündigung seitens des Vermieters voraus?
Zur Begründung des Vorlagebeschlusses hat das Landgericht ausgeführt:
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