Die Beteil. zu 1 bis 4 streiten darüber, wer für die über den Balkon der Beteil. zu 3 und 4 in die Wohnung der Beteil. zu 1 und 2 eindringende Feuchtigkeit »verantwortlich« ist und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Feuchtigkeitsschäden ergreifen muß.
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