Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 148/00
DRsp Nr. 2006/10164
Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht
1. Mit Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses, der einen Wohnungseigentümer unter Klageandrohung auffordert, angebrachte Außenrolläden zu beseitigen, entsteht ohne weitere Aufforderung eine bindende Verpflichtung des betroffenen Wohnungseigentümers.2. Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob die Auslegung durch den Tatrichter zutreffend ist. Eine Ausnahme gilt, wenn der Beschluss Dauerregelungen enthält, die auch Geltung für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers entfalten.