Pflichten des Verwalters zur Anlage der Instandhaltungsrückstellung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 01.12.1995 - Aktenzeichen 3 Wx 322 u. 342/95
DRsp Nr. 1997/1947
Pflichten des Verwalters zur Anlage der Instandhaltungsrückstellung
Es entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Instandhaltungsrückstellung - auch nur teilweise - in Gestalt eines für die Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Bausparvertrags angelegt wird.