Pflichtenkreis und Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 07.04.1995 - Aktenzeichen 3 Wx 472/94
DRsp Nr. 1996/20196
Pflichtenkreis und Haftung des "vermietenden" Wohnungseigentümers
»1. Zum Pflichtenkreis des "vermietenden" Wohnungseigentümers.2. Eine Haftung des Wohnungseigentümers für seinen Mieter als Erfüllungsgehilfen kommt nicht in Betracht, wenn dessen Verantwortlichkeit für eigenes Verschulden nach §§ 827, 828BGB ausgeschlossen ist.«