LG Berlin vom 21.08.2003
67 T 90/03
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MM 2004, 54

Rechte des Mieters bei Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung des Fernsehprogramms

LG Berlin, vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 67 T 90/03

DRsp Nr. 2009/7778

Rechte des Mieters bei Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung des Fernsehprogramms

Dem Mieter einer Wohnung steht gegen den Vermieter nach Wegfall des herkömmlichen Fernsehempfangs kein Anspruch auf Herrichtung der Wohnung zum digitalen Fernsehempfang und Zurverfügungstellung einer sog. Set-Top-Box zu.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
MM 2004, 54