BayObLG - Beschluß vom 25.05.1998
2Z BR 21/98
Normen:
WEG § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 29 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 961
WuM 1998, 693
Vorinstanzen:
LG Kempten (Allgäu) 4 T 1129/97 ,
AG Kempten (Allgäu) 5 UR II 2/97 ,

Gültigkeit von Mehrheitsbeschlüssen zur Änderung von Bestimmungen der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung)

BayObLG, Beschluß vom 25.05.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 21/98

DRsp Nr. 1998/16246

Gültigkeit von Mehrheitsbeschlüssen zur Änderung von Bestimmungen der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung)

»1. Sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, daß ihre Bestimmungen durch Mehrheitsbeschluß mit 2/3 aller vorhandenen Stimmen abgeändert werden können, so ist ein mit der entsprechenden Mehrheit gefaßter Beschluß, durch den ein langjähriges Mitglied des Verwaltungsbeirats nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft entgegen einer Bestimmung der Gemeinschaftsordnung und der gesetzlichen Regelung nochmals für eine Übergangszeit von zwei Jahren in den Verwaltungsbeirat gewählt wird, nicht für ungültig zu erklären.2. Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich Einschränkungen in der Hundehaltung (kein freier Auslauf in den Außenanlagen) beschließen.«

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 29 ;

Gründe: