OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.12.2005
20 W 304/05
Normen:
WEG § 10 § 15 § 23 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 308/04

Regelungskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen vor Vereinigung mit dem WEG-Grundbesitz

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.12.2005 - Aktenzeichen 20 W 304/05

DRsp Nr. 2006/8296

Regelungskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen vor Vereinigung mit dem WEG -Grundbesitz

»1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen. 2. Dies gilt auch dann, wenn es um die Umsetzung eines Beschlusses geht, der zwar mangels Regelungsbefugnis gleichfalls nichtig ist, die Nichtigkeit aber infolge Zurückweisung des Anfechtungsantrags nicht geltend gemacht.«

Normenkette:

WEG § 10 § 15 § 23 ;

Entscheidungsgründe: