OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.05.1999
3 Wx 69/99
Normen:
WEG § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NZM 2000, 46
OLGReport-Düsseldorf 2000, 81
WuM 1999, 544
ZfIR 2000, 212
Vorinstanzen:
I. AG Düsseldorf - 291 II 172/97 WEG -,
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 901/98

Reichweite des Beschlusses über die Entlastung des Verwalters

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.05.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 69/99

DRsp Nr. 1999/8885

Reichweite des Beschlusses über die Entlastung des Verwalters

»Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über die Entlastung des Verwalters enthält zugleich die Billigung der Jahresabrechnung, wenn diese Abrechnung in der Versammlung zuvor erörtert worden ist.Ist über die Abrechnungen früherer Jahre in der Wohnungseigentümerversammlung nicht gesprochen worden und haben diese Abrechnungen der Versammlung auch nicht vorgelegen, dann kommt dem Entlastungsbeschluß insoweit keine Genehmigungswirkung zu.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 5 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind die Eigentümer der vorbezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Der Beteiligte zu 2 ist zugleich der Verwalter.

In der Wohnungseigentümergemeinschaft war es üblich, daß die Jahresabrechnungen jeweils nur vom Verwaltungsbeirat geprüft wurden; der Wohnungseigentümerversammlung wurden sie nicht zur Beschlußfassung vorgelegt. Auch über die Entlastung des Verwalters wurde von der Wohnungseigentümerversammlung bis Dezember 1996 nicht beschlossen.

Am 12. Dezember 1996 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der diese Praxis angesprochen wurde. Das Protokoll lautet auszugsweise wie folgt:

"Punkt 2: Bericht des Verwalters ...