I.
Die Beteiligten sind die Eigentümer der vorbezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Der Beteiligte zu 2 ist zugleich der Verwalter.
In der Wohnungseigentümergemeinschaft war es üblich, daß die Jahresabrechnungen jeweils nur vom Verwaltungsbeirat geprüft wurden; der Wohnungseigentümerversammlung wurden sie nicht zur Beschlußfassung vorgelegt. Auch über die Entlastung des Verwalters wurde von der Wohnungseigentümerversammlung bis Dezember 1996 nicht beschlossen.
Am 12. Dezember 1996 fand eine Eigentümerversammlung statt, in der diese Praxis angesprochen wurde. Das Protokoll lautet auszugsweise wie folgt:
"Punkt 2: Bericht des Verwalters ...
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