KG - Urteil vom 26.01.2000
24 U 3358/99
Normen:
WEG § 15 Abs. 1 ; BGB § 633 Abs. 2 ;
Fundstellen:
WuM 2000, 317

Revisionsdeckel einer unterirdischen Wasseranschlussstation als Sachmangel von Wohnungseigentum

KG, Urteil vom 26.01.2000 - Aktenzeichen 24 U 3358/99

DRsp Nr. 2005/7391

Revisionsdeckel einer unterirdischen Wasseranschlussstation als Sachmangel von Wohnungseigentum

»Es liegt kein Sachmangel des Wohneigentums vor, wenn die mitverkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlussstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca. 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muss.«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 1 ; BGB § 633 Abs. 2 ;
Fundstellen
WuM 2000, 317