Revisionsdeckel einer unterirdischen Wasseranschlussstation als Sachmangel von Wohnungseigentum
KG, Urteil vom 26.01.2000 - Aktenzeichen 24 U 3358/99
DRsp Nr. 2005/7391
Revisionsdeckel einer unterirdischen Wasseranschlussstation als Sachmangel von Wohnungseigentum
»Es liegt kein Sachmangel des Wohneigentums vor, wenn die mitverkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlussstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca. 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muss.«