I.
Die Beteiligten zu 1) sind griechische Staatsangehörige. Sie sind Eigentümer einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung der o.a. Eigentumsanlage. Das Haus ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen, in das ein kostenpflichtiges Fremdsprachenpaket mit u.a. einem griechisch sprachigen Programm (ERT SAT) eingespeist wird, das über eine sogenannte Set/Top/Box und eine kostenpflichtige Smart/Card empfangen werden kann.
Die Teilungserklärung vom 21.11.1989 bestimmt in § 3 Ziff. 8:
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