Schadensersatzanspruch aus Untervermietverhältnis bei Kündigung durch Hauptvermieter wegen Zahlungsverzugs des ersten Untervermieters
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen I-10 U 86/03
DRsp Nr. 2004/15979
Schadensersatzanspruch aus Untervermietverhältnis bei Kündigung durch Hauptvermieter wegen Zahlungsverzugs des ersten Untervermieters
1. Kündigt der Hauptvermieter das (hier: bis März 2006) befristete Hauptmietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des ersten Untervermieters und verlangt er von dem Endmieter die Herausgabe des Grundstücks, haftet der zweite Untervermieter dem dritten Untervermieter nur dann gemäß § 538 Abs. 1BGB a.F. auf Schadensersatz (hier: entgangene Mieteinnahmen aus dem Vertrag mit dem Endmieters), wenn er den Rechtsmangel zu vertreten hat.2. Der erste Untervermieter ist in Bezug auf die Gebrauchsgewährungspflicht nicht Erfüllungsgehilfe des zweiten Untervermieters.