BayObLG - Beschluss vom 11.04.2002
2Z BR 85/01
Normen:
BGB § 675 ; WEG § 27 Abs. 1 ; HOAI § 21 ; ZPO § 304 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1169
NZM 2002, 564
NZM 2002, 564
OLGReport-BayObLG 2002, 253
ZMR 2002, 689
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 6071/99
AG Fürstenfeldbruck UR II 39/94 ,

Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen Instandsetzungsarbeiten - Konkurrenzangebote und Folgeaufträge - Mängel der Rechnungsprüfung bei Bauüberwachung und Objektbetreuung durch Ingenieurbüro - Voraussetzungen des Beschlusses über Anspruchsgrund im Wohnungseigentumsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 85/01

DRsp Nr. 2002/9113

Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen Instandsetzungsarbeiten - Konkurrenzangebote und Folgeaufträge - Mängel der Rechnungsprüfung bei Bauüberwachung und Objektbetreuung durch Ingenieurbüro - Voraussetzungen des Beschlusses über Anspruchsgrund im Wohnungseigentumsverfahren

»1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Wohnungseigentümer gegen ihren ehemaligen Verwalter, dem zur Last gelegt wird, Maler-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an einer größeren Wohnanlage, bestehend aus fünf Wohnblöcken und einer Tiefgarage, nicht in einem Zug, sondern sukzessiv an ein einziges Unternehmen vergeben und dadurch Kostensteigerungen ausgelöst zu haben.2. Bei größeren Instandsetzungsvorhaben ist der Verwalter regelmäßig verpflichtet, Konkurrenzangebote einzuholen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er für bereits abgeschlossene Bauabschnitte das durch Ausschreibung ermittelte preisgünstigste Unternehmen beauftragt hatte und nun einen nicht nur geringfügigen Folgeauftrag vergeben will.