BayObLG - Beschluß vom 05.08.1999
2Z BR 67/99
Normen:
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 1999, 1154
WuM 2000, 381
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 338/98
AG München 482 UR II 578/97 ,

Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als eine eine intensivere Nutzung ermöglichende bauliche Veränderung

BayObLG, Beschluß vom 05.08.1999 - Aktenzeichen 2Z BR 67/99

DRsp Nr. 1999/8867

Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als eine eine intensivere Nutzung ermöglichende bauliche Veränderung

»Werden Fenster durch Fenster-/Türelemente ersetzt und damit ein weiterer Zugang zu einem im Erdgeschoß liegenden Wohnungs- oder Teileigentum geschaffen, so stellt dessen durch diese bauliche Veränderung ermöglichte intensivere Nutzung einen Nachteil dar, den ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnung darüber liegt, grundsätzlich nicht hinnehmen muß.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 ;

Gründe: