Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als eine eine intensivere Nutzung ermöglichende bauliche Veränderung
BayObLG, Beschluß vom 05.08.1999 - Aktenzeichen 2Z BR 67/99
DRsp Nr. 1999/8867
Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als eine eine intensivere Nutzung ermöglichende bauliche Veränderung
»Werden Fenster durch Fenster-/Türelemente ersetzt und damit ein weiterer Zugang zu einem im Erdgeschoß liegenden Wohnungs- oder Teileigentum geschaffen, so stellt dessen durch diese bauliche Veränderung ermöglichte intensivere Nutzung einen Nachteil dar, den ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnung darüber liegt, grundsätzlich nicht hinnehmen muß.«