OLG München - Beschluss vom 24.01.2007
34 Wx 110/06
Normen:
WEG § 15 Abs. 3 § 21 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 § 45 Abs. 2 ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 98
NZM 2007, 412
OLGReport-München 2007, 375
ZMR 2007, 395
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 08.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 995/06
AG Rosenheim, - Vorinstanzaktenzeichen II 01/03

Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere Wohnungseigentümer ohne Verfahrensverbindung - Erledigung der Hauptsache durch rechtskräftige Abweisung in einem der Verfahren - Untersagung bestimmter Nutzung durch individuellem Anspruch und Verpflichtung übriger Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

OLG München, Beschluss vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 34 Wx 110/06

DRsp Nr. 2007/2605

Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere Wohnungseigentümer ohne Verfahrensverbindung - Erledigung der Hauptsache durch rechtskräftige Abweisung in einem der Verfahren - Untersagung bestimmter Nutzung durch individuellem Anspruch und Verpflichtung übriger Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

»1. Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern jeweils selbständig angefochten und nimmt das Amtsgericht eine Verfahrenszusammenführung nicht vor, so tritt in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig abgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (vgl. BayObLG vom 27.2.2003, 2Z BR 135/02 = ZMR 2003, 590).