OLG Köln - Beschluss vom 23.06.2003
16 Wx 121/03
Normen:
WEG § 22 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 812
OLGReport-Köln 2003, 284
ZMR 2004, 215
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 31.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 269/02
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 202/02

Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 121/03

DRsp Nr. 2003/15930

Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

Aus bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen kann sich eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben. Dies gilt auch für Beschlüsse, die dem Eigentümer die Beseitigung bestimmter baulicher Veränderungen aufgegeben haben. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es insoweit nicht an der Beschlusskompetenz.

Normenkette:

WEG § 22 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet.

1. Das Rechtsmittel kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil das Beseitigungsverlangen der Antragsteller unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Anspruch seine Grundlage in dem bestandskräftig gewordenen und nicht nichtigen Beschluss zu TOP 6 der Eigentümerversammlung vom 28.05.2001 hat.