OLG Celle - Urteil vom 06.04.2000
2 U 52/00
Normen:
BGB § 535 § 138 Abs. 1 § 139 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 225
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 338/99

Sittenwidrigkeit und geltungserhaltende Reduktion eines nachvertraglichen Konkurrenzverbots

OLG Celle, Urteil vom 06.04.2000 - Aktenzeichen 2 U 52/00

DRsp Nr. 2004/8085

Sittenwidrigkeit und geltungserhaltende Reduktion eines nachvertraglichen Konkurrenzverbots

1. Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot für den Mieter von Teilflächen eines Gartenmarkts, das sich auf die Dauer von fünf Jahren und dem Gegenstand nach auch auf das Gewerbe des Vermieters erstreckt, ist sittenwidrig. 2. Die geltungserhaltende Reduktion eines solchen sittenwidrigen Konkurrenzverbots durch Einschränkung der zeitlichen Geltung und des Gegenstandes ist nicht zulässig.

Normenkette:

BGB § 535 § 138 Abs. 1 § 139 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Verfügungsbeklagten hat in der Sache Erfolg.

Dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu.

Dabei kann dahinstehen, ob die von dem Verfügungsbeklagten in Werbezetteln angekündigte Aufnahme des Verkaufs von Grabgestecken, Tannen und Zubehör in ..... gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gemäß § 10 des Mietvertrages der Parteien vom 17. Juni 1993 verstoßen würde.

Dieses Wettbewerbsverbot ist nämlich nach § 138 BGB sittenwidrig.