I. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentumer, der auch die Antragsteller angehören, beschloß am 20. März 1991, im Wirtschaftsplan für das Jahr 1991 die Instandsetzungsrücklage für das Haus D. Straße von jährlich 4.780 DM auf 10.755 DM zu erhöhen. Die Rücklage wird nach der Wohnfläche umgelegt. Die Gesamtwohnfläche des Hauses beträgt 597,50 qm. Auf die Antragsteller entfallen 113 qm. Ihre Mehrbelastung beträgt damit 1.130 DM.
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