Der Antragsteller hat als nach § 8 der Teilungserklärung zur Geltendmachung von Wohngeldrückständen in eigenem Namen befugter Verwalter einen Beschluss des Amtsgerichts erwirkt, in welchem dem Antragsgegner die Zahlung seines Anteils von 783,81 EUR an einer Sonderumlage zur Finanzierung der Sanierung der Terrasse eines Miteigentümers aufgegeben worden ist. Die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 20.000,00 DM, fällig zum 01.11.2001 und umgelegt auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen, war zu TOP 1 der Eigentümerversammlung vom 26.09.2001 (Bl. 15 d. A.) mehrheitlich beschlossen worden.
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