I.
Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind die Mitglieder der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese besteht aus 56 Wohnungseigentums- und 6 Teileigentumseinheiten, einer Kellergarage mit 14 Einstellplätzen und einer Tiefgarage mit 9 Einstellplätzen.
Der Grundbesitz ist nach Maßgabe der Ziffer I der Teilungserklärung vom ....1995, Urkundenrolle-Nr. .../1995 des Notars N1 in O1 (Bl. 11 ff d. A.), mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten des Inhalts, dass
"1. eine andere Nutzung des Grundstücks verboten ist als die Nutzung für betreutes Wohnen in einer Seniorenanlage und
2. die Berechtigte das Recht hat, die Besetzung der Wohnungen zu bestimmen", zugunsten der A mH, ..., belastet, der nunmehrigen Antragstellerin zu 2).
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