I.
Die Beteiligte zu 2) war bis zum 31.12.1997 Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft in Moers.
Im November 1994 beschlossen die Wohnungseigentümer, die Fenster ihrer Wohnanlage zu sanieren. Die Kosten wurden mit rd. 500.000,00 DM veranschlagt. Die Beteiligte zu 2) sollte den Beschluß umsetzen. Im Jahre 1995 wurden die Arbeiten ausgeführt und in der Jahresabrechnung für 1995 auch berücksichtigt.
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